AGB Lastenradverleih Damme
Dein Lastenrad für Damme
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das Projekt „Dein Lastenrad für Damme“
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Allgemeines
3. Benutzungsregeln
4. Haftung
5. Kontakt
1. Vorwort
Das Projekt „Dein Lastenrad für Damme“ ist ein kostenloses Angebot des ADFC Kreisverband Vechta e.V.. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und koordinieren deshalb die Leihe verschiedener Lastenräder. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit den Lastenrädern umzugehen, damit diese so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.
2. Allgemeines
1. Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe von Lastenfahrrädern (im Weiteren “Fahrrad”) innerhalb des Projekts „Dein Lastenrad für Damme“. Der Kreisverband Vechta ist eine unselbstständige Untergliederung des „Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Landesverband Niedersachsen e.V.“ Dieser ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer 6155 eingetragen.
Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
2. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage des Projekts „Dein Lastenrad für Damme“ www.lastenrad-damme.de genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
3. Die Leihe der konkreten Fahrräder wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen durchgeführt und verantwortet. Das Dokument mit dem Titel „Verantwortlichkeiten zur Leihe der Lastenräder innerhalb des Projekts „Dein Lastenrad für Damme“ listet die jeweilig verantwortlichen juristischen bzw. natürlichen Personen auf. (Siehe www.lastenrad-damme.de) Sie ist außerdem als Anhang dieses Dokuments Teil der AGB und ANB.
4. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
5. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. All erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
3. Benutzungsregeln
1. Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
2. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades.
3. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
4. Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
5. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
6. Das Fahrrad ist immer an einem festen Gegenstand mit dem ausgehändigten Schloss anzuschließen (Laternen, Fahrradständer,…), sodass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Sollte es dennoch gestohlen werden, wird die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und den Verleiher kontaktieren. Die Nutzerin haftet andernfalls für den Verlust.
4. Haftung
1. Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen.
2. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
3. Die Nutzerin bestätigt bei der Ausleihe, dass eine private oder bei Gewerbekunden eine gewerbliche Haftpflichtversicherung besteht, die im Falle eines Schadens Dritter greift.
5. Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns bitte an oder schreib uns eine Mail (siehe Kontaktliste). Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen. Ein letzter Vorbehalt: Da das Projekt ausschließlich mit ehrenamtlichem Engagement geführt wird und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behalten sich die Anbieterinnen vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.
Verantwortlichkeiten zur Leihe der Lastenräder innerhalb des Projekts „Dein Lastenrad für Damme“.
Anhang zum Dokument: Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das Projekt „Dein Lastenrad für Damme“
In den allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen wird für die Leihe der jeweiligen Lastenräder übergreifend von “Anbieterin” gesprochen. Die Anbieterin konkretisiert sich für das jeweilige Rad durch folgende juristische oder natürliche Person:
Herkules (Moinfred) und Babooe (Moinika):
Die Leihe der Fahrräder „Moinfred“ und „Moinika“ wird von dem Verein Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Kreisverband Vechta e.V., durchgeführt.